Weiterbildung
Ein Beratungsfeld,
das kaum jemand besetzt
Business Performance Operator — betriebliche Entgeltoptimierung
Aus demselben Personalbudget kann bei den Mitarbeitenden deutlich mehr ankommen — das Einkommensteuergesetz gibt dafür rund vierzig Bausteine her. Die meisten kleinen und mittleren Betriebe nutzen sie trotzdem nicht, weil niemand sie darauf anspricht. In zwei Seminartagen lernen Sie, wie diese Beratung fachlich funktioniert, wo ihre rechtlichen Grenzen liegen und wie Sie daraus ein eigenes Angebot machen.
Unverbindlich vormerken lassenWorum es geht
Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto kommt beim Mitarbeitenden je nach Steuerklasse nur zur Hälfte an — den Rest teilen sich Finanzamt und Sozialversicherung, und der Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen Anteil. Entgeltgestaltung setzt genau hier an: Sie nutzt Zuwendungen, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt, damit von jedem eingesetzten Euro mehr ankommt.
Warum es diesen Kurs in dieser Form gibt: Viele Unterlagen zum Thema stammen aus der Zeit vor 2020 und beschreiben ein Modell, bei dem laufendes Gehalt abgesenkt und mit steuerfreien Bausteinen wieder aufgefüllt wird. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 ist das Zusätzlichkeitserfordernis in § 8 Abs. 4 EStG gesetzlich definiert — eine Umwandlung von ohnehin geschuldetem Arbeitslohn erfüllt es ausdrücklich nicht mehr. Dieser Kurs arbeitet deshalb mit dem, was heute noch trägt, und zeigt Ihnen auch, wie Sie Altfälle erkennen.
Was Sie an den zwei Tagen mitnehmen
Zwei zusammenhängende Seminartage, danach drei Online-Termine, in denen Sie Ihren ersten echten Fall durchrechnen und besprechen.
Tag 1, Vormittag
Der Markt
Das Thema liegt vor der Tür und fast niemand klingelt.
Kleine und mittlere Betriebe schöpfen die gesetzlichen Möglichkeiten der Entgeltgestaltung kaum aus — meist, weil niemand sie darauf anspricht. Sie lernen, welche Betriebe sich lohnen, wie Sie das Gespräch eröffnen und warum Personalabteilung, Steuerkanzlei und Geschäftsführung ganz unterschiedliche Argumente brauchen.
Ihr Zielkundenprofil und ein Gesprächseinstieg
Tag 1, Nachmittag
Der rechtliche Rahmen
Ohne diesen Teil ist alles andere gefährlich.
Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht greifen hier ineinander: § 107 GewO, §§ 3, 8, 19, 40 EStG, die SvEV. Entscheidend ist das Zusätzlichkeitserfordernis nach § 8 Abs. 4 EStG — seit 2020 gesetzlich definiert und der Grund, warum die klassische Gehaltsumwandlung für die meisten Bausteine ausgedient hat.
Sicherheit darüber, was heute noch trägt
Tag 2, Vormittag
Die Bausteine
Rund vierzig Möglichkeiten — fünf davon tragen die Praxis.
Sachbezug und Gutscheinkarte, Essenszuschuss, Erholungsbeihilfe, Kindergartenzuschuss, betriebliche Gesundheitsförderung, Fahrtkostenzuschuss, Verpflegungsmehraufwand, Zuschuss zu Internet und Telefon, Aufmerksamkeiten. Zu jedem Baustein: Rechtsgrundlage, aktueller Höchstbetrag, Voraussetzungen und die typischen Fehler bei der Abrechnung.
Ein Baustein-Katalog mit aktuellen Werten
Tag 2, Vormittag
Rechnen statt reden
Überzeugt wird am Ende mit einer Zahl, nicht mit einem Argument.
Sie bauen eine Vergleichsrechnung, die beide Seiten zeigt: was beim Mitarbeitenden netto mehr ankommt und was der Arbeitgeber an Lohnnebenkosten spart. Dazu die drei üblichen Verteilungsmodelle — wer den entstehenden Vorteil bekommt, ist Verhandlungssache und gehört offen auf den Tisch.
Ihre eigene Vergleichsrechnung
Tag 2, Nachmittag
Die Nebenwirkungen
Wer hier schweigt, haftet später.
Ein niedrigeres Bruttoentgelt senkt Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und Rentenanwartschaften, und es wirkt sich auf Unterhaltsberechnungen nach der Düsseldorfer Tabelle aus. Sie lernen, diese Folgen zu beziffern, sie verständlich zu erklären und die Aufklärung so zu dokumentieren, dass sie Sie absichert.
Eine Aufklärung, die Sie absichert
Begleittermine
Grenzen und Umsetzung
Sie beraten betriebswirtschaftlich — nicht steuerlich, nicht rechtlich.
Was § 2 RDG und § 4 StBerG erlauben und wo die Grenze verläuft, ab der Sie den Steuerberater brauchen. Dazu der Ablauf im Betrieb: Anpassung der Arbeitsverträge, Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung und die gebührenfreie Anrufungsauskunft nach § 42e EStG als Absicherung.
Ein Einführungsfahrplan für Ihren ersten Kunden
- Beraterinnen und Berater, die Betriebe ohnehin schon betreuen und ihr Angebot erweitern wollen
- Selbstständige aus dem Umfeld von Lohnbuchhaltung, Personalwesen und Steuerkanzlei
- Versicherungs- und Finanzfachleute, die vom Produktverkauf zur Beratungsleistung wechseln möchten
- Alle, die im Mittelstand einen Zugang zur Geschäftsführung haben und ihn bisher nicht nutzen
Vorkenntnisse in Lohnbuchhaltung oder Steuerrecht sind hilfreich, aber keine Voraussetzung. Was Sie mitbringen sollten, ist die Bereitschaft, mit Gesetzestexten zu arbeiten — dieses Feld lebt von Genauigkeit.
- Keine Ausbildung zum Steuerberater und keine Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen
- Keine Rechtsberatung und keine Befugnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
- Keine Vermittlung von Versicherungs- oder Finanzprodukten
- Keine Garantie für Beratungsmandate — die Akquise bleibt Ihre Arbeit
Betriebswirtschaftliche Beratung zur Entgeltgestaltung ist zulässig. Die rechtliche Prüfung des Einzelfalls und die Hilfeleistung in Steuersachen sind es nicht — dafür arbeiten Sie mit der Steuerkanzlei des Betriebs zusammen. Wo genau diese Grenze verläuft, ist fester Bestandteil des Kurses.
KOMPASS-Förderung
Eigenanteil ab 240 €
Der Kurs erfüllt die Anforderungen des Programms: mehr als 20 Zeitstunden, Live-Unterricht in der Gruppe und ein Zertifikat mit allen Angaben, die die Bewilligungsbehörde verlangt. Erstattet werden bis zu 90 Prozent der Kursgebühr.
Melden Sie sich nicht zu früh an. Der Qualifizierungsscheck gilt nur für Kurse, für die noch keine verbindliche Buchung vorliegt. Wer vorher bucht, verliert die Förderung für genau diesen Kurs. Deshalb finden Sie hier unten keine Anmeldung, sondern eine unverbindliche Vormerkung — die ist ausdrücklich erlaubt.
Wer infrage kommt, wie das Verfahren abläuft und welche Fristen gelten, steht ausführlich auf der Förderseite. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Kompetenz-Kraft ist keine Anlaufstelle und entscheidet nicht über Ihren Antrag.
Unverbindlich vormerken lassen
Die Starttermine stehen noch nicht fest. Lassen Sie sich vormerken — wir melden uns, sobald es Termine gibt, und beantworten Ihre Fragen zur Förderung.
