Kostenfrei und unverbindlich

Wer bezahlt Ihre
Weiterbildung?

In einer Minute wissen Sie es.

Fast jede unserer Weiterbildungen wird gefördert — nur über drei verschiedene Wege, je nachdem, wie Sie arbeiten. Beantworten Sie eine Frage, danach zeigen wir Ihnen genau das Werkzeug, das für Sie gilt. Ohne Anmeldung, ohne dass etwas übertragen wird.

Wie arbeiten Sie?

Daran hängt, welches Programm für Sie gilt — und wie viel davon übrig bleibt.

Zum Nachlesen

Die drei Wege im Überblick

  • Solo-Selbstständige

    KOMPASS

    90 % der Kursgebühr, höchstens 4.500 €. Beantragt über eine KOMPASS-Anlaufstelle, finanziert aus dem ESF Plus und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

    Wie KOMPASS abläuft
  • Betriebe mit Beschäftigten

    § 82 SGB III

    Bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts für die Unterrichtszeit. Beantragt über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

    Zum Kurs für Betriebe
  • Arbeitsuchende

    AVGS und Bildungsgutschein

    Vollständig kostenfrei, kein Eigenanteil. Den Gutschein stellt Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter aus.

    Zu Zukunft Job

Über die Förderung entscheidet immer die zuständige Stelle, nicht wir. Einen Rechtsanspruch gibt es in keinem der drei Programme. Was wir übernehmen können, sind die Unterlagen zur Maßnahme und die Begleitung durch den Antrag.